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Kinderzimmer

Lina:

Hey, cool, dass Du uns gefunden hast. Dann kannst Du ja gleich mitmachen und uns helfen.

Leon:

Das hier ist übrigens meine Freundin Lina und ich bin Leon.

Lina:

Genau. Und wir möchten uns heute zusammen mit Dir informieren, was man tun kann, wenn man zum Beispiel berührt wird, ohne dass man das möchte.

Leon:

Dafür haben wir auch schon alle möglichen Infos zusammen gesammelt, was Erwachsene eigentlich dürfen und was nicht. Und vor allem, wie wir Kinder uns schützen können, wenn sich jemand doof verhält.

Lina:

Denn…

Lina und Leon (gemeinsam):

Wissen macht stark.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.trau-dich.de

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.trau-dich.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 20. Januar 2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.trau-dich.de).

Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden in einem Selbsttest als BITV-konform bewertet nach dem aktuell gültigen BITV-Testverfahren. Somit wird der Webauftritt als barrierefrei eingestuft mit den nachfolgenden Einschränkungen. PDF-Dateien und der Bereich „Deine Spiele“ wurden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.

Die getesteten Seiten sind:

Der BITV-Test basiert auf der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die am 25. Mai 2019 in Kraft getreten ist und die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umsetzt.

Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2022 erstellt

Gebärdensprache

Informationen in Deutscher Gebärdensprache zum Inhalt und zur Navigation von www.trau-dich.de finden Sie unter dem Menüpunkt „Gebärdensprache“.

Leichte Sprache

Texte in leicht verständlicher Sprache finden Sie unter dem Menüpunkt „Leichte Sprache“.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.trau-dich.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0

Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de