Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.trau-dich.de
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.trau-dich.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 20. Januar 2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.trau-dich.de).
Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden in einem Selbsttest als BITV-konform bewertet nach dem aktuell gültigen BITV-Testverfahren. Somit wird der Webauftritt als barrierefrei eingestuft mit den nachfolgenden Einschränkungen. PDF-Dateien und der Bereich „Deine Spiele“ wurden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.
Die getesteten Seiten sind:
- Deine Rechte - Trau Dich!
URL: https://www.trau-dich.de/deine-rechte/ - Dein Wissen - Trau Dich!
URL: https://www.trau-dich.de/dein-wissen/ - Deine Fragen | Trau Dich!
URL: https://www.trau-dich.de/deine-fragen/ - Das Geheimnis Quiz | Trau Dich!
URL: https://www.trau-dich.de/deine-spiele/das-geheimnis-quiz/ - Erklärung zur Barrierefreiheit | Trau Dich!
URL: https://www.trau-dich.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit/ - Barriere Melden| Trau Dich!
URL:https://www.trau-dich.de/barriere-melden/
Der BITV-Test basiert auf der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die am 25. Mai 2019 in Kraft getreten ist und die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umsetzt.
Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Diese Erklärung wurde am 20. Januar 2022 erstellt
Gebärdensprache
Informationen in Deutscher Gebärdensprache zum Inhalt und zur Navigation von www.trau-dich.de finden Sie unter dem Menüpunkt „Gebärdensprache“.
Leichte Sprache
Texte in leicht verständlicher Sprache finden Sie unter dem Menüpunkt „Leichte Sprache“.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.trau-dich.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de